Information DSGVO bei TSS-Software Programmen
Bei der Softwareentwicklung sind zwei Grundsätze der DSGVO relevant,:
Privacy by Design
Privacy by Default
Beide Grundsätze betreffen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Sollen z.B. trotz berechtigtem Interesse bei der Dokumentation einer Wartung oder Störung keine Namen in die Datenbank eingetragen werden, so ist stattdessen die Verwendung von anonymen Usern möglich (z.B. Instandhaltung, Produktion, oder auch Schicht 1, Schicht 2, usw.).
Auch in der Adress-Datenbank (Zuordnung Maschine - Hersteller, oder Ersatzteil - Lieferant) gibt es ausser dem Firmennamen kein weiteres Pflichtfeld!
Wartungssteuerung
Störungsdokumentation
Dokumentenverwaltung
Grafische Auswertungen